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Dokumentenassistent

Erstellen Sie Schriftsätze an Gerichte und Behörden Schritt für Schritt. Der Assistent fragt die nötigen Angaben ab, prüft sie anhand der Zivilprozessordnung und der Verfassung und erstellt ein fertiges Dokument zum Herunterladen oder Drucken.

Die Bundesgerichte sind unabhängig. Ihre Register werden auf diesem Portal als öffentlicher Service bereitgestellt.

  • Zivilklage

    Klageschrift gegen eine Person, ein Unternehmen oder den Staat – z. B. auf Zahlung, Schadensersatz oder Unterlassung.

    Wann? Sie haben einen Anspruch gegen jemanden (Geld, Herausgabe, Unterlassen …), der sich außergerichtlich nicht klären ließ.

    ZPO § 2ZPO § 19ZPO § 20ZPO § 21ZPO § 25

  • Verfassungsbeschwerde

    Beschwerde an den Supreme Court, wenn die öffentliche Gewalt Ihre Grundrechte verletzt hat.

    Wann? Eine Behörde, ein Gericht oder ein Gesetz hat Sie nach Ihrer Auffassung in einem Grundrecht der Verfassung verletzt.

    Verfassung Artikel 7Verfassung Artikel 32Verfassung Artikel 34

  • Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung

    Berufung, Revision oder Beschwerde gegen ein Urteil oder einen Beschluss im Zivilverfahren – mit Fristberechnung.

    Wann? Ein Gericht hat in Ihrem Zivilverfahren entschieden, und Sie wollen die Entscheidung überprüfen lassen.

    ZPO § 39ZPO § 40ZPO § 41ZPO § 44ZPO § 45

  • Einstweilige Verfügung

    Eilantrag, wenn ohne sofortige gerichtliche Entscheidung ein nicht wiedergutzumachender Schaden droht.

    Wann? Sie müssen einen Anspruch sofort sichern, weil ein Abwarten bis zum Urteil zu spät wäre.

    ZPO § 27

  • Mahnantrag

    Schnelles Verfahren für eine fällige Geldforderung, die die Gegenseite nicht bestreitet.

    Wann? Jemand schuldet Ihnen Geld, bestreitet das nicht, zahlt aber trotz Fälligkeit nicht.

    ZPO § 28

  • Antrag auf Akteneinsicht

    Einsicht in die Akten, die eine Behörde über Sie führt – Ihr Recht nach der Verfassung.

    Wann? Sie möchten wissen, was in einer Akte über Sie steht, z. B. in einer Strafakte.

    Verfassung Artikel 18

Ihre Angaben bleiben bei Ihnen

Der Assistent arbeitet vollständig in Ihrem Browser. Nichts wird übermittelt oder gespeichert – außer einem Entwurf auf diesem Gerät, den Sie jederzeit löschen können. Einreichen müssen Sie das fertige, unterschriebene Dokument selbst.

Keine Rechtsberatung

Der Assistent prüft Form und Vollständigkeit nach den veröffentlichten Gesetzen, nicht die Erfolgsaussichten. Bei schwierigen Fällen hilft ein Rechtsanwalt – siehe Anwaltsverzeichnis.